28. Januar 2007
Vor ein paar Tagen erhielt ich von der Agentur für Arbeit ein Schreiben, dessen Inhalt sich mir auch nach mehrfachem Lesen noch nicht so wirklich erschlossen hat.
Erst einmal der Sachverhalt, denn sonst wird es noch unverständlicher: Nachdem ich am 01.12.06 meine neue Arbeit angetreten hatte, meldete ich mich ordnungsgemäß (telefonisch) bei der Agentur und teilte ihr dieses mit. Sie nahm alles auf, so z.B. auch den Namen des neuen Arbeitgebers. Pünktlich am 31.12.06 erhielt ich abermals eine Zahlung von der Agentur für Arbeit und meldete mich daraufhin wieder sofort bei denen, und teilte ihnen die Überzahlung mit. Man sagte mir das man meine Meldung vom 01. 12. erhalten habe, das der Vorgang, warum auch immer, im System jedoch nicht abgeschlossen wurde. Dieses würde jetzt aber nachgeholt. Das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld überwies ich am selben Tag auf das Konto der Agentur. Ein paar Tage später bekam ich auch den obligatorischen Aufhebungsbescheid, umso mehr wundert mich das Schreiben, das ich jetzt bekam:
Anhörung gem. § 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X):
Aufhebung der Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld gem. § 117 SGB III und Erstattung der zu Unrecht erbrachten Leistungen.
Sehr geehrter Herr,
Sie haben Arbeitslosengeld gem. § 117 SGB III für die Zeit vom 01.12.2006 bis 31.12.2006 in Höhe von xxx Euro zu Unrecht bezogen.
Begründung:
Die Arbeitsaufnahme haben Sie rechtzeitig mitgeteilt. Auch wenn Sie an der Überzahlung kein Verschulden trifft, ist der Betrag zu erstatten.
Ich beabsichtige, die Entscheidung gem. § 48 SGB X ab dem 01.12.2006 aufzuheben.
Bevor ich über die Aufhebung des Verwaltungsaktes und der damit verbundenen Erstattung gem. § 50 SGB X entscheide, gebe ich Ihnen Gelegenheit, sich binnen 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens zu allen Tatsachen zu äußern, die aus Ihrer Sicht gegen eine Rücknahme/Aufhebung sprechen.
Zu einer Stellungnahme sind Sie nicht verpflichtet. Sollte mir Ihre Antwort nicht innerhalb der genannten Frist vorliegen, werde ich nach Aktenlage entscheiden.
[…]
*Verwirrt? War ich auch und habe entsprechend reagiert:*
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
zu oben genanntem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung.
Ich kann dem aufgeführten Sachverhalt auf den Seiten 1 und 2 des o.g. Schreibens nicht zustimmen, da ich ihn trotz recht guten Fachabiturs einfach nicht verstehe.
Ich mutmaße einfach mal, dass Sie von mir eine Rückzahlung der zuviel erbrachten Leistung an Arbeitslosengeld in Höhe von xxx Euro wünschen. Dies habe ich aber nach Rücksprache mit Ihrer Mitarbeiterin im Call-Center am 03. Januar 2007 auf Ihr Konto xxx bei der Bundesbank Kiel überwiesen.
Sollten sich aus dem Schreiben noch weitere Fragen ergeben, die sich mir bisher noch nicht erschlossen haben, können Sie sich auch gerne telefonisch mit mir in Verbindung setzen.
*Zu pampig?*
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