Teure Reparatur
Meine Minolta ist ja zur Reparatur, weil irgendwas an der Elektronik defekt ist. Nun dachte ich eigentlich dafür nichts zahlen zu müssen, weil ja zwar meine Garantie seit zwei Monaten abgelaufen ist, ich aber noch 10 Monate Gewährleistung habe. Als ich dann aber den Kostenvoranschlag sah, wusste ich, dass ich irrte. 119,48 Euro wird die Reparatur kosten. Etwas ärgerlich, da ich mir ja auch nun keine Schuld an dem Problem geben kann, die wurde einfach schlecht produziert. Aber natürlich will ich die Kamera wieder haben und habe den KVA so wie er ist akzeptiert.
Bei der Gelegenheit habe ich mal nachgeschaut, was denn nun der Unterschied von Gewährleistung und Garantie ist.
*Gewährleistung*
Die Gewährleistung regelt die Abwicklung fehlerhafter Geschäfte gegenüber Endverbrauchern. Ein Mangel / Fehler der gekauften Sache richtet sich zunächst nach der vereinbarten Beschaffenheit. Liegt eine solche Vereinbarung nicht explizit vor, entscheidet sich, ob die Sache zur gewöhnlichen Verwendung geeignet ist. Tritt dann ein Mangel / Fehler auf, kann der Käufer zunächst Nachbesserung verlangen. Ist diese nicht möglich, steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurücktreten bzw. den Kaufpreis zu mindern.
Die Verjährung der Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Dieser Zeitraum wird jedoch in zwei Bereiche getrennt. In den ersten 6 Monaten wird der Fehler bereits bei Kaufabschluss vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel erst nach Kaufabschluss entstanden ist. In den nächsten 18 Monaten muss jedoch der Kunde den Nachweis erbringen, dass der Fehler / Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat. Dieser Nachweis wird dem Kunden oftmals schwer fallen, denn Fehler können auch durch unsachgemäße Nutzung, die niemals einen Gewährleistungsanspruch begründen, entstanden sein.
*Garantie*
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und / oder des Herstellers, sofern der Händler diese Herstellergarantie an den Kunden weitergibt – wozu er aber nicht verpflichtet ist.
Demnach gewährt der Hersteller – nicht der Händler / Verkäufer – eine Garantie unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum garantiert wird.
Je nachdem von wem die Garantiezusage gegenüber dem Kunden kommt, ist bei Mängeln entweder der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Ist z.B. “24 Monate Hersteller-Garantie” auf dem Angebot oder der Rechnung angegeben, haftet der Hersteller. Werden “24 Monate Garantie” angegeben, so handelt es sich um eine Garantieleistung des Händlers.
Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Sollte ich mich irren, verbessert mich bitte.

Es ist ja meistens so, dass wenn, dann am Ende eines Monats umgezogen wird. Auch in unserem kleinen Wohngebiet ist das nicht anders, nur dass es hier nur ein Mehrfamilienhaus, aber sonst nur Einfamilien-Häuser oder Doppelhaushälften gibt. Und gerade bei fast neuen (5 Jahre alten) Eigenheimen ist der Anblick des Auszugs etwas ungewöhnlich.
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